Artenschutzkonferenz CITES 2016

Die im Oktober in Johannisburg stattgefundene Artenschutzkonferenz hat beschlossen, eine Vielzahl von Hölzern unter den umfassenden Schutz des Anhangs II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES zu stellen. Dies betrifft ab dem 2. Januar 2017 nahezu alle auf dem Markt befindlichen Konzertgitarren. Ein Handel innerhalb der EU ist zukünftig nur mit weitergabe der CITES relevanten Informationen möglich, welche ab dem 02.01.2017 mit jedem Verkaufsdokument ausgegeben werden müssen. Für einen Verkauf außerhalb der EU sind zukünftig CITES Exportgenehmigungen nötig. Details erfahren Sie auf der Seite des Bundesamt für Umwelt- und Naturschutz.
 
Instrumente, die sich bereits in Ihrem Besitz befinden, gelten als Vorerwerbsware. Für einen zukünftigen Verkauf benötigen Sie hier ihr Einkaufsdokument mit der entsprechenden Seriennummer. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an Ihren Fachhändler. Ältere Instrumente ohne Seriennummer (vor 2002) bei denen kein qualifiziertes Einkaufsdokument vorliegt, können einmalig bis zum 02.01.2017 bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. (Liste für Deutschland, Link für internationale Zuständigkeiten)
 
Bei unseren Instrumenten von der Neuregelung betroffen sind alle Dalbergien weltweit (Palisanderarten), mit Ausnahme des Dalbergia nigra (Rio-Palisander) der weiterhin unter der höchsten Schutzstufe steht und nicht mehr gehandelt werden darf, sowie Bubinga.
 
Das gute zum Schluss. Für den Musiker ist das Reisen mit diesen Instrumenten (ausgenommen Dalbergia nigra) weiterhin unproblematisch, da bis zu 10 kg an verbauten Hölzern im Reisegepäck mitgeführt werden dürfen.

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